Zulassung und Bewerbung

Masterstudium Logistikmanagement

Die Bewerbung für den Masterstudiengang ist zum Winter- und Sommersemester möglich. Die Studiendauer ist abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein erster Hochschulabschluss (mindestens 180 ECTS) in den Studienrichtungen Ingenieurwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften oder inhaltlich verwandter Studienrichtungen
  • mind. 1 Jahr qualifizierte Berufserfahrung im Bereich Logistik (kein Praktikum oder Ausbildung)

Die Entscheidung über die Empfehlung zur Zulassung trifft der Zulassungsausschuss. Er kann Bewerber*innen zu einem Auswahlgespräch einladen.

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre Unterlagen im Hinblick darauf, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Bewerbung für MASTER:ONLINE Logistimanagement
Bewerbung für MASTER:ONLINE Logistimanagement

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Universität Stuttgart.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind online als PDF-Dokument einzureichen:

  1. Erster Hochschulabschluss (Urkunde)
  2. Leistungsübersicht mit Notendurchschnitt und ggf. insgesamt erreichten Leistungspunkten (ECTS)
  3. ausgefülltes Ergänzungsformular (Zugriff auf Formular im Portal)
  4. Nachweis über einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr (Arbeitszeugnis oder -vertrag + Stellenbeschreibung)
  5. ggf. Sprachnachweis Deutsch

Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. September
Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 15. März

Bewerbungsportal C@MPUS - Studiengangswahl

Bewerbungsportal C@MPUS

Bei der Studiengangswahl geben Sie „Masterstudium“ und als Abschlussziel „Weiterbildungsmaster“ an, später können Sie „Logistikmanagement“ auswählen. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten und Informationen zu Ihrer Vorbildung anzugeben und die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

Anerkennung von Studienleistungen

Die Studiendauer ist abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden und die Studiendauer verkürzen. Die Entscheidung über die Kompetenzanerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

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